Lohnrechner
Was könnte Ihre Pflege wert sein?
Geben Sie an, wie viel Zeit Sie pflegen. Sie sehen sofort eine Beispielrechnung.
Ohne JavaScript zeigt der Rechner nur dieses Beispiel: 1 Stunde Pflege pro Tag, 7 Tage pro Woche.
bis zu 1140 Franken pro Monat brutto
Beispielrechnung mit CHF 37.90 pro anerkannter Pflegestunde. Gilt, wenn alle angegebenen Stunden als Pflege anerkannt werden.
Was bei Ihnen anerkannt wird, klärt Spitex Glatt gemeinsam mit Ihnen. Was als Pflege zählt
Möchten Sie das prüfen lassen?
Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstags, per Telefon oder E-Mail, so wie Sie es wünschen.
Lieber anrufen? 071 252 31 40
Ablauf
So funktioniert es
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Anfrage senden
Füllen Sie das Formular aus oder rufen Sie uns an. Sie brauchen keine Unterlagen und keine vorherige Abklärung. Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstags, per Telefon oder E-Mail, so wie Sie es wünschen.
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Abklärung mit Spitex Glatt
Wir leiten Ihre Anfrage an Spitex Glatt weiter. Spitex Glatt klärt mit Ihnen den Pflegebedarf und den Lohn ab.
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Anstellung und monatlicher Lohn
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, stellt Spitex Glatt Sie an. Sie erhalten jeden Monat Lohn für die anerkannten Pflegestunden.
Fragen
Häufige Fragen
Ist das mein Lohn?
Nein. Der Rechner zeigt eine Beispielrechnung. Der Lohn beträgt bis zu CHF 37.90 brutto pro anerkannter Pflegestunde. Das ist ein Höchstwert, keine Zusage. Brutto heisst: vor den Lohnabzügen.
Ob eine Anstellung möglich ist und wie viel Pflegezeit anerkannt wird, klärt Spitex Glatt gemeinsam mit Ihnen.
Zählt jede Stunde?
Nein. Bezahlt wird nur anerkannte Pflege. Nicht jede Stunde, in der Sie für jemanden da sind, ist bezahlte Pflege. Welche Tätigkeiten bei Ihnen dazu zählen, klärt Spitex Glatt mit Ihnen.
Mehr dazu unter Was als Pflege zählt.
Was passiert nach der Anfrage?
Wir melden uns innerhalb eines Arbeitstags, per Telefon oder E-Mail, so wie Sie es wünschen. Wir von Angehörigenherz beantworten Ihre ersten Fragen. Dann leiten wir Ihre Angaben an Spitex Glatt weiter. Spitex Glatt klärt mit Ihnen den Pflegebedarf, die Anstellung und den Lohn. Die Anfrage ist unverbindlich: Sie entscheiden erst danach, ob Sie sich anstellen lassen.